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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker  und Tierbesitzer, sowie alle Faktoren des geschlossenen Behandlungsvertrages.

 

1. Ab dem Zeitpunkt einer Terminvergabe und/oder  des Wunsches einer Behandlung, sei es mündlich oder schriftlich, willigt der Tierbesitzer automatisch in alle Punkte der hier aufgeführten ABG ein. Gleichzeitig geht der Tierbesitzer einen Behandlungsvertrag ein.

Dieser besteht aus folgenden Faktoren:

 -  ausführliche Anamneseerhebung

Der Tierbesitzer muss hierbei alle Daten des Tieres aufführen sowie alle Unterlagen des Tierarztes, Tierkliniken vorzeigen wie z.B. Blutbilder, Diagnosen und Befunde. Er muss über vergangene und aktuelle Medikationen, sei es schulmedizinisch oder homöopathisch Auskunft geben und jede Veränderung, während einer Therapie, sofort dem Tierheilpraktiker melden. Wird dies versäumt ist der Tierheilpraktiker nicht für die Folgen von Wechsel -und Kreuzwirkungen verantwortlich.

Bitte beachten Sie, dass ich als Tierheilpraktikerin keine Diagnosen erstelle. Hierbei richte ich mich nach den Diagnosen des Tierarztes und arbeite lediglich unterstützend zu den Erkrankungen die von einer fachmännischen Stelle schriftlich diagnostiziert wurden. Sollte es meinerseits - aufgrund meiner Erfahrungen - eine Vermutung zu dem aufgetretenen Krankheitsbild bestehen, kann Diese durch eine Bioresonanzanalyse geprüft werden (Beispiel Futtermittelallergien). Auch hiermit wird keine gesicherte Diagnose gestellt. Gibt die Bioresonanzanalyse einen Hinweis auf eine Erkrankung wird diese dem Tierbesitzer, mit der Bitte zur Überprüfung durch den Tierarzt (Beispiel: durch Blutbild oder bildgebende Verfahren),  mitgeteilt. (Ausnahme: Futtermittel-Umstellungen die in das Konzept der Behandlung einer bestimmten Erkrankung passen.

 

-  gemeinsame Absprache über die Therapiemethode 

Im Anschluss an die Anamnese wird mit dem Tierbesitzer die Art der Therapie, die für den Zustand des Tieres am Besten wäre, besprochen.

Innerhalb von 1 Woche erstellt der Tierheilpraktiker eine Therapieempfehlung.

 

2. Ablehnung bzw. Beendigung eines Behandlungsvertrages

Der Tierheilpraktiker kann jederzeit einen Behandlungsvertrag mit dem Tierbesitzer ablehnen, wenn die erforderte Behandlung des Tieres seine Kompetenzen übersteigt oder

beenden - wenn das Vertrauensverhältnis zwischen THP und Tierbesitzer gestört ist. Alle bisher erbrachten Leistungen - seitens des Tierheilpraktikers - bleiben bestehen und müssen dementsprechend vom Tierbesitzer gezahlt werden.

 

3.  Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienstleistungen gegenüber des Tierbesitzers und nicht erst bei erfolgreicher Therapie des Tieres.

Bitte beachten Sie dass bei einer Therapie durch den Tierheilpraktiker keine Heilversprechen ausgesprochen werden. Jede Behandlung gilt als Therapieversuch, jeder Therapieplan als Therapieempfehlung.

Der Einsatz von alternativen Heilmethoden ist wissenschaftlich umstritten und darf nicht als erfolgsversprechende Methode angesehen werden

 

4. Der Tierheilpraktiker verpflichtet sich Tierseuchen / meldepflichtige Erkrankungen zu melden

 

5. Der Tierheilpraktiker wird stets im Wohle des Tieres handeln und Sie, bei bestimmten Situationen die seine Fähigkeiten übersteigt, an einen Tierarzt verweisen.

 

6. Medikamente bzw Mittel in der Tierheilpraxis

Durch den Tierheilpraktiker werden keine Mittel verabreicht und auch nicht an den Tierbesitzer weiter gegeben. Nach Erhalt einer Therapieempfehlung muss der Besitzer sich die angegebenen Mittel selbst in der Apotheke besorgen.

 

7. Sollte der Tierbesitzer eine der Medikationen oder Therapie-Schemata, die vom Tierheilpraktiker empfohlen wurden, ablehnen und dies den Therapieerfolg mindern liegt dies nicht in der Schuld des Tierheilpraktikers.
(Beispiel: der THP empfiehlt zu einer Nieren-Behandlung gleichzeitig eine Futterumstellung. Der Besitzer lehnt ab. Daraufhin verschlechtert sich der Zustand des Tieres.

Oder:

Der Tierheilpraktiker empfiehlt ein Therapieschema welches aus verschiedenen Mitteln besteht und der Tierbesitzer lehnt eines der Mittel ab und vermindert somit den Behandlungserfolg)

 

8. Dem Tierbesitzer ist es strengstens untersagt die Therapieempfehlung des Tierheilpraktikers , egal in welcher Form, an Dritte zu übermitteln. Ebenfalls ist es untersagt Gespräche mit dem Tierheilpraktiker (telefonisch oder schriftlich) aufzuzeichnen und an Dritte weiter zu geben.

Der Tierbesitzer darf keinem anderen Tierbesitzer die Art der Therapieempfehlung weiter empfehlen, da diese direkt für das jeweilige Tier des Besitzers erstellt wurde und bei anderen Tieren nicht ohne vorherige Anamneseerhebung und Überprüfung eines Tierheilpraktikers angewendet werden darf. Dies dient dem Schutz des jeweiligen Tieres vor Falsch - oder Selbstmedikation

 

7.  Preise und Zahlung:

 Der Tierheilpraktiker hat für jeden seiner Dienste Anspruch auf ein Honorar.

Dieses gilt anhand der Preise laut Preisliste  und wird beim ersten Besuch in der Praxis bar entrichtet. Eine ec-Zahlung ist nicht möglich. 

 

8. Rücktritt von Terminen

 Wird ein Termin nicht innerhalb von 48 Stunden abgesagt, ist der Tierheilpraktiker berechtigt einen Betrag in Höhe von 25€ in Rechnung zu stellen.

 

9. Bei Konsultationen an Sonn-und Feiertagen wird ein Aufschlag von 50% erhoben

 

10. Alle Preise gelten laut Preisliste des Tierheilpraktikers. Abweichungen können im Vorfeld besprochen werden und treten, nach Bestätigung durch den THP,  in Kraft.